Einreichungen seit 11. Februar möglich

Mehrjährige Kulturförderungen für 2026 bis 2028 ausgeschrieben

Text: KUMA-Redaktion - 11.02.2025

Rubrik: Kulturland Steiermark
Kulturlandesrat Karlheinz Kornhäusl

Kulturlandesrat Karlheinz Kornhäusl. (Credit: Land Steiermark/Michaela Lorber)

Das Kulturressort des Landes Steiermark veröffentlicht die Ausschreibung für die nächsten Mehrjährigen Kulturförderungen, deren Laufzeit mit 1. Jänner 2026 beginnt und mit 31. Dezember 2028 endet. Der Call wurde am 11. Februar 2025 veröffentlicht und steht bis 13. März 2025 für Einreichungen offen. Die Projektauswahl wird mit September 2025 erwartet.

Wie im Regierungsprogramm verankert, bekennt sich das Land Steiermark zur Beibehaltung der Mehrjährigen Förderungsvereinbarung auch in den Jahren 2026 bis 2028 als wesentliches Element der Planungssicherheit für Kunst- und Kulturschaffende und der strategischen Weiterentwicklung nicht zuletzt auch durch den breit angelegten, partizipativen Kulturstrategieprozess 2030. „Die Kunst und Kultur haben in unserem Land einen großen Stellenwert. Die Ausschreibung der Mehrjährigen Kulturförderungen ermöglichen mehr Sicherheit und langfristige Perspektiven für die steirischen Kulturschaffenden", betont Kulturlandesrat Karlheinz Kornhäusl. Das Land Steiermark fördert künstlerische und kulturelle Aktivitäten und Tätigkeiten in ihrer gesamten Breite und Vielfalt. Im Zentrum dieser Förderung stehen Kunst- und Kulturinitiativen und -institutionen, sowie die Produktion und Vermittlung von Kunst und Kultur. Dabei wird vor allem Wert auf die künstlerische Qualität, die nachhaltige Weiterentwicklung von Gegenwartskunst und Gegenwartskultur im regionalen, nationalen und internationalen Kontext, sowie die Möglichkeit der Teilhabe jedes Menschen in jeder Region der Steiermark an Kunst und Kultur gelegt. Einen großen Stellenwert nimmt dabei die Vielfalt des kulturellen Lebens und die Stärkung der kulturellen Bildung in der Steiermark ein.

Eine Einreichung ist für folgende Förderungsbereiche laut Steiermärkischen Kultur- und Kunstförderungsgesetz möglich: Bildende Kunst, Neue Medien, Architektur / Darstellende Kunst / Film / Literatur / Musik, Musiktheater und Klangkunst.

Nähere Informationen unter: www.kultur.steiermark.at