Landesregierung beschließt neue Sonderförderung
Fair-Pay im Kunst- und Kulturbereich
Text: - 07.05.2024
Bis zum 31. Mai können Kultureinrichtungen beim Land Steiermark für eine Extra-Förderung ansuchen, die den Fair Pay Gap schließen soll. Berechtigt sind dazu alle Institutionen, die bereits Förderungen vom Land Steiermark beziehen.
Der Fair Pay Gap im Kulturbereich beträgt in der Steiermark im Schnitt 32,4 Prozent. (Credit: Nikola Milatovic und die Organisation)
Spürbare Umsetzung der Kulturstrategie 2030
Auf Antrag des zuständigen Kulturreferenten, Landeshauptmann Christopher Drexler, hat die Steiermärkische Landesregierung in ihrer jüngsten Sitzung eine mit 600.000 Euro dotierte Sonderförderung für Fair-Pay im Kunst- und Kulturbereich beschlossen. „Damit wollen wir die Entlohnungsbedingungen und Honorarnotenleistungen innerhalb der Kunst- und Kulturszene schrittweise verbessern. Mit unserer Kulturstrategie 2030 haben wir Empfehlungen erarbeitet, die jetzt zur Umsetzung kommen. Mit diesen ,Fair-Pay‘ Maßnahmen setzen wir ein klares Bekenntnis zum freiwilligen Ehrenamt und wollen auf der anderen Seite das unfreiwillige Ehrenamt minimieren und für eine gerechtere Entlohnung sorgen“, erklärt LH Christopher Drexler.
Neben der Sonderförderung des Landes Steiermark werden auch seitens der Stadt Graz in der Gemeinderatssitzung vom 16. Mai Zuschüsse in der Höhe von 600.000 Euro für Fair-Pay im Kunst und Kulturbereich beschlossen. Insgesamt stellen das Land Steiermark und die Stadt Graz damit 1,2 Millionen Euro für Fair-Pay in Kunst und Kultur zur Verfügung.
Kulturstadtrat Günter Riegler: „Kunst und Kultur haben einen großen gesellschaftlichen Wert, der auch honoriert werden sollte. Ich habe mich daher – zunächst gegen Widerstand innerhalb der Stadtregierung, aber letztendlich erfolgreich – dafür eingesetzt, dass die notwendigen Mittel bereitgestellt werden, damit auch bei den städtischen Kulturförderungen Fair-Pay umgesetzt werden kann.“
Weiterführende Informationen & Kontakt:
Die beschlossene Ausschreibung für die Vergabe der Sonderförderung „Zuschuss für Fair-Pay in Kunst und Kultur 2024“ richtet sich an Kunst- und Kulturschaffende bzw. kulturelle Einrichtungen, die bereits einen bestehenden Kunst- oder Kulturförderungsvertrag mit dem Land Steiermark haben. Nähere Informationen und das Online-Formular zur Antragsstellung. Die Einreichfrist läuft bis zum 31. Mai 2024.